Promille berechnen — Blutalkohol nach der Widmark-Formel
Gewicht, Geschlecht und Getränke eingeben — der Rechner schätzt die Blutalkoholkonzentration in Promille und ordnet sie den Fahrtüchtigkeits-Grenzwerten zu.
Angaben zur Berechnung
Alle Felder ausfüllen, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Bestimmt den Reduktionsfaktor: Mann 0,7, Frau 0,6.
Grenzwerte in Deutschland
| Promille | Einordnung | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| 0,0 ‰ | Absolutes Verbot | Fahranfänger (Probezeit), Berufskraftfahrer |
| ab 0,3 ‰ | Relative Fahruntüchtigkeit | Straftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall (§ 316 StGB) |
| ab 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld, Fahrverbot, Punkte (§ 24a StVG) |
| ab 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit | Straftat, unabhängig vom Verhalten (§ 316 StGB) |
Rechtsgrundlagen: § 24a StVG, § 316 StGB, § 24c StVG (Probezeit-Nullgrenze).
So wird gerechnet
Der Rechner nutzt die Widmark-Formel: BAK (‰) = Alkoholmenge in Gramm geteilt durch Körpergewicht in Kilogramm mal Reduktionsfaktor, abzüglich des Alkoholabbaus seit Trinkbeginn. Der Reduktionsfaktor bildet den unterschiedlichen Körperwasseranteil ab — 0,7 bei Männern, 0,6 bei Frauen — und der Abbau wird pauschal mit 0,15 Promille pro Stunde angesetzt. Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung, keine exakte Messung: Fettanteil, Magenfüllung, Trinkgeschwindigkeit und individueller Stoffwechsel verändern den tatsächlichen Wert teils deutlich nach oben oder unten.
Häufige Fragen
Wie genau ist die Widmark-Formel?
Die Widmark-Formel liefert eine grobe Schätzung, keine exakte Messung. Individuelle Faktoren wie Fettanteil, Magenfüllung, Medikamente, Lebergesundheit und Trinkgeschwindigkeit verändern den tatsächlichen Blutalkoholwert teils deutlich. Nur ein Atem- oder Bluttest liefert einen belastbaren Wert.
Ab wann ist man in Deutschland nicht mehr fahrtüchtig?
Ab 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24a StVG), ab 0,3 ‰ bereits eine Straftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall, ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit unabhängig vom Verhalten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Berufskraftfahrer gilt eine 0,0-‰-Grenze.
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Im Schnitt werden 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde abgebaut, der Rechner nutzt den gängigen Mittelwert von 0,15 ‰/Stunde. Der Abbau ist nicht beschleunigbar — weder durch Kaffee, kalte Dusche noch Bewegung.
Gilt für Fahranfänger eine andere Grenze?
Ja. Für Fahranfänger in der Probezeit (§ 24c StVG) und für Berufskraftfahrer im Personen- oder Gefahrguttransport gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, also die 0,0-‰-Grenze, unabhängig vom errechneten Wert.
Ersetzt der Rechner eine Blutalkoholmessung?
Nein. Dieser Rechner ersetzt keine amtliche Atem- oder Blutalkoholmessung und keine Rechts- oder Fahrsicherheitsberatung. Er dient ausschließlich der groben Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.